Förderlehrkraft beim Bildungswerk Deutschland e.V.

Wenn Sie als Förderlehrkraft vom Bildungswerk Deutschland e.V. vermittelt werden wollen, finden Sie hier alle notwendigen Informationen und Voraussetzungen sowie ein Personalformular.

Informationen

  • An den teilnehmenden Schulen des Bildungsprojektes „Sprungbrett“ – Bildung für die Zukunft werden Lernfördergruppen mit maximal 5 Schülern und (wenn möglich) ähnlichem Bildungsstand gebildet.
  • Die Lernförderung findet nach Möglichkeit in den teilnehmenden Schulen im Anschluss an den regulären Unterricht, in der Regel am frühen Nachmittag, statt.
  • Die wöchentlichen Lehreinheiten umfassen zwei bis sechs Unterrichtsstunden (je 45 Minuten), die als Blockunterricht (z.B. je zwei Unterrichtsstunden in den beantragten bzw. später bewilligten Fächern) erbracht werden.
  • Die Dauer der Maßnahme beträgt i.d.R. ein Schulhalbjahr und kann bei Bedarf nach Rücksprache mit der zuständigen Stelle für Leistungen aus Bildung und Teilhabe verlängert werden.
  • Zu Beginn eines Förderzeitraums stimmt die Förderlehrkraft mit Hilfe eines Erfassungsbogens den Leistungsstand des Schülers mit dem zuständigen Klassen- oder Fachlehrer ab und erörtert die individuellen Förderinhalte.

Hinweis: Kontinuität und Vertrauensbildung sind wichtige Faktoren für die Schüler und für eine erfolgreiche Lernförderung. Deswegen ist es unser Bestreben, die Förderlehrkräfte für die maximale Dauer der Fördermaßnahme (Schulhalbjahr) vermitteln zu können und Wechsel zu vermeiden – außer die Situation erfordert es (Krankheit, Ortswechsel o.ä.).

Voraussetzungen

Sie sind

  • Lehramtsanwärter mit mindestens vier Studiensemestern (unmittelbar ausstehendes oder bereits absolviertes Schulpraxissemester),
  • Referendar (erfolgreich abgeschlossenes erstes Staatsexamen),
  • Lehrkraft i.R.,
  • oder erfahrener Dozent und können eine entsprechende pädagogische Eignung (z.B. Lehraufträge an einer Hochschule) vorweisen.

Das bringen Sie mit

  • Deutsch als oder wie Ihre Muttersprache.
  • Möglichkeit, die geleisteten Stunden nach geltendem Steuerrecht in Rechnung zu stellen.
  • 2 bis 4 Nachmittage (je 1,5 Stunden) pro Woche verfügbar
  • Kenntnisse von Lehrmethoden für kleine Gruppen (max. 5 Schüler) mit individuell unterschiedlichen Wissensständen.
  • Kenntnisse der aktuellen Lehrplaninhalte für die versetzungsrelevanten Fächer für Grundschulen (Klassenstufe 1 bis 4) oder weiterführende Schulen (Gymnasium, Realschule, Werkrealschule, Hauptschule, Berufsschule, Förderschule).
    Detaillierte Informationen zu den Lehrinhalten erhalten Sie je nach Bildungsstand der Schülerinnen und Schüler von den jeweiligen Klassenlehrern (siehe Abschnitt oben „Informationen“)

Hinweis: Bei einer hohen zeitlichen Verfügbarkeit (vier Nachmittage pro Woche) und Eignung der Förderlehrkraft ist auch ein Einsatz an zwei Schulen möglich.

Vergütung

Die Vergütung erfolgt auf geleisteter Stundenbasis und ist je nach Qualifikation der Förderlehrkräfte gestaffelt. Die Stundensätze werden von der zuständigen Stelle für Bildung und Teilhabe vorgegeben.

Personalformular für Förderlehrkräfte

* (Pflichtangabe)


Bis zu ungefähr welcher Entfernung können Sie zu einer Schule anreisen, um Unterricht abzuhalten?



Welche pädagogische Voraussetzung erfüllen Sie?




Besitzen Sie Kenntnisse von Lehrmethoden für kleine Gruppen (max. 5 Schüler) mit individuell unterschiedlichen Wissensständen?


Beherrschen Sie eine andere Fremdsprache? Wenn ja, welche und wie gut? (Muttersprache /fließend /gut /Grundkenntnisse)

An welchen Nachmittagen (ab ca. 13 / 14 Uhr) können Sie unterrichten?





Bitte teilen Sie uns die Hauptfächer mit, die Sie lehren können und für die Sie qualifiziert sind (Mehrfachauswahl möglich):



Stehen Sie wenn möglich für eine komplette Förderperiode (6 Monate) zur






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Maximum file size: 2mb.