Schulinformationen

Benötigen auch Ihre Schüler das Bildungsprojekt „Sprungbrett“ – Bildung für die Zukunft? Dann können Sie uns am Ende der Seite eine Anfrage schicken. Wir melden uns dann so bald wie möglich bei Ihnen. Für andere Themen oder Fragen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

HÄUFIGE FRAGEN (FAQ)

Kommen auf die Schule Kosten zu?
Nein. Die entstehenden Kosten für z.B. Dozenten werden vollständig durch das Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung getragen.

Unter welchen sozialen Voraussetzungen können die Schüler das Bildungsprojekt „Sprungbrett“ beanspruchen?
Anspruch auf Lernförderung als Teil der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung haben Familien, die eine der nachfolgenden Leistungen beziehen:

  • ALG II nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II)
  • Sozialgeld nach dem SGB II
  • Sozialhilfe nach dem SGB XII
  • Asylbewerberleistungen nach dem §2 und §3 AsylbLG
  • Wohngeld nach dem WoGG
  • oder Kinderzuschlag nach dem BKGG

Muss die Schule wissen, ob eine Familie Leistungen bezieht?
Nein. Sie müssen sich um diese Frage nicht kümmern, das übernehmen wir.

Unter welchen leistungsbezogenen Voraussetzungen können die Schüler am Bildungsprojekt „Sprungbrett“ teilnehmen?
Die Voraussetzungen differenzieren je Schultyp, bzw. wird je Region unterschiedlich streng angewandt. Prinzipiell sollte eine Versetzungsgefährdung, eine drohende Versetzungsgefährdung oder das Nichterreichen des Klassenniveaus vorliegen.

Wann finden die Förderstunden statt?
Die Förderung findet idealerweise im Anschluss an die Unterrichtszeit statt und wird mit der Schule abgesprochen.

In welchem Umfang werden die Schüler gefördert?
Das ist je Region unterschiedlich, i.d.R. werden zwei bis sechs Fördereinheiten je Woche vom Amt genehmigt. Die Gesamtdauer der Bewilligung steht meist im Zusammenhang mit dem Auslaufen der sozialen Leistungen der Familie, kann aber bei Bedarf meist bis zum Schuljahresende verlängert werden.

Wer sind die Förderlehrkräfte?
Als Förderlehrkräfte vermitteln wir Lehramtsanwärter mit mindestens vier Studiensemestern (unmittelbar ausstehendes oder bereits absolviertes Schulpraxissemester), Referendare anderer Schulen, Hochschuldozenten oder Lehrer im Ruhestand. Alle Dozenten müssen ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen und wurden auf ihre pädagogische Eignung vorab geprüft.

Wo findet die Förderung statt?
Die Lernförderung findet nach Möglichkeit in den Räumlichkeiten der jeweiligen Schule statt.

Aus wieviel Schülern besteht eine Lernfördergruppe?
Maximal fünf Schüler sind in einer Lernfördergruppe. Ist der Bedarf größer, werden zusätzliche Fördergruppen mit weiteren Dozenten gebildet.

Welcher Aufwand kommt auf die Schule zu?
Ganz ohne die Mitwirkung der Schule geht es nicht. Erfüllt ein Schüler die Voraussetzungen (s.o.) für eine Lernförderung, benötigt das Amt von der Schule ein Formular, welches wir Ihnen zur Verfügung stellen. Gerne können wir Sie auch beim Ausfüllen unterstützen. Je nach Region kann es vorkommen, dass das Amt weitere Formulare, Infobögen oder Beurteilungen benötigt. Auch hier stellen wir Ihnen natürlich die Vordrucke und unsere Unterstützung zur Verfügung. Mindestens einmal, auf jeden Fall aber zu Beginn der Lernförderperiode, bitten wir herzlich um ein kurzes persönliches Gespräch des Lehrers mit dem Dozenten (an der Schule oder telefonisch) um die Förderschwerpunkte abzustimmen.

Der Schüler wechselt zum Ende des Schuljahres auf eine andere Schule.
Die Lernförderung ist nicht örtlich begrenzt, der Förderanspruch bleibt bestehen. Bietet die neue Schule keine geeignete Lernförderung an, könnte der Schüler unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. wenn es der Stundenplan erlaubt, weiter in der bisherigen Schule an der Lernförderung teilnehmen. Im Idealfall wird aber auch an der neuen Schule das Bildungsprojekt „Sprungbrett“ umgesetzt.

Können auch andere Schüler gegen Bezahlung an der Lernförderung teilnehmen?
Ja. Nachdem es lange nicht mit dem Gedanken der Gemeinnützigkeit vereinbar war, haben wir mittlerweile für die meisten Regionen eine Lösung gefunden.

Verfolgt das Bildungswerk Deutschland e.V. ein politisches oder religiöses Ziel?
Nein! Ziel ist die Bildungschancengleichheit für Kinder finanziell und sozial benachteiligter Familien. Dazu zählt auch die zügige Integration von Schülern mit Migrationshintergrund in den Schulalltag und das soziale Umfeld. Religion und Politik sind hier fehl am Platz.


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